Bookingvertrag, AGB's:
Stand: Januar 2009
§1 Anreisespesen:
Die Anreisespesen werden bei DJ Markus Schuh, zusätzlich zur Gage mit 0,30 € brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Bei den anderen DJ´s ist der ist die Anreise mit in dem Pauschalangebot enthalten. Der Abreisepunkt des Dj´s ist immer: Hirschstr.139 in 86156 Augsburg. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf www.map24.de immer der schnellste Rute!
§2 Nächtigungsspesen:
Befindet sich der Veranstaltungsort über 250 km von Augsburg entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Einbettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.
§3 Catering:
Der DJ, so wie eine eventuelle Aufbauhilfe, erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.
§4 Technische Anforderungen:
(Equipment, Platzbedarf) 1 Tisch 1,50m - 2m Breite, ca 0,80 m Tiefe, 3 Stühle oder alternativ 1 Bierbank +
1 Biertisch.
§5 Licht- und Tonanlage:
Wir garantieren für ein qualitativ hochwertiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht.
Die Anlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den dargestellten Fotos auf unserer Webseite abweichen.
§6 Angebot:
Die erstellten Angebote verlieren nach 6 Monaten ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.
§7 Unverbindliche Reservierung:
Eine unverbindliche Reservierung des Veranstaltungstermines kann kostenlos für 14 Tage erfolgen und kann schriftlich oder telefonisch um jeweils 14 Tage verlängert werden!
§8 Zahlungskonditionen:
Die Gage ist laut Angebot incl. 19% MwSt.
Bei DJ Markus, zahlbar in BAR im Laufe der Veranstaltung und nach Rechnungslegung durch den Künstler. Nach schriftlicher Vereinbarung geht auch eine Überweisung der Gage auf unser Konto:
BLZ: 72050101
Bank: Kreissparkasse Augsburg
Verwendungszweck: Familienname / Buchungs-ID/ Veranstaltungsdatum
Bei allen anderen DJ´s: 150,00 Euro Teilzahlung - Vorkasse, den Rest in BAR im Laufe der Veranstaltung oder nach Absprache den Komplettbetrag in Bar am Veranstaltungstag.
In jedem Fall werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12 % Verzugszinsen in Rechung gestellt.
§9 Stornierungen seitens des Veranstalters:
bis 4 Wochen vor dem Event 30% der Auftragssumme
bis 2 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 1 Woche vor dem Event 75% der Auftragssumme
weniger als 7 Tage 80% der Auftragssumme
am Tag vor bzw. am Tag des Events 90% der Auftragssumme
§10 Stornierungen seitens des Künstlers:
Sollte ein DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich www.der-hochzeit-dj.de , einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Kurzfristige DJ wechsel sind möglich, werden aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen!
§11 Auftrittsdauer:
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Bookingvertrag vereinbart. Die Auftrittsdauer des DJ´s beginnt wenn nicht anders vereinbart mit dem laufen der Musik und endet wie in der "Verbindlichen-Buchung" vereinbart. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere vorgezogene angefangene halbe Auftritts-stunde wird mit zusätzlichen 15 € verrechnet. Maximal sind jedoch nur 3 Verlängerungsstunden pro Booking möglich.
§12 Sonstige Bestimmungen:
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand gilt Augsburg so wie deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung den Künstlernamen:
www.der-hochzeits-dj.de zu veröffentlichen. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.
Eventuell anfallende Kautionen (Wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschliessende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!